Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und deren Angehörige

Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind im Sozialgesetzbuch nach § 45b SGB XI geregelt. Und die für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote im § 45c SGB XI.

Die Betreuung kann stundenweise oder nach Bedarf erfolgen. Dieses Angebot soll pflegende Angehörige entlasten und gleichzeitig den pflegebedürftigen Kunden betreuen, fördern und beaufsichtigen.

Derzeit haben Kunden, die eine eingeschränkte Alterskompetenz zugesprochen bekommen haben, durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) einen monatlichen Betrag von 125 oder 208 Euro für zusätzliche Betreuungsangebote zur Verfügung.

Mit diesem Angebot möchten wir Angehörigen und Pflegepersonen eine sichere Auszeit ermöglichen, denn Betreuung ist Vertrauenssache.

Finanzierungsmöglichkeiten

Bei einem vorliegenden Pflegegrad haben Sie monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Sie können die Privatrechnung des Pflegedienstes über die zusätzlichen Betreuungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Ebenso können Sie eine Abtretungserklärung unterzeichnen, damit wir, als Pflegedienst, direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Beispiele für Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Überblick:

  • Begleitung zu Arztterminen oder Behördenbesuchen
  • Spaziergänge
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung z. B. Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen oder Backen
Foto: Haltende Hände

Informationen für Angehörige

Fühlen Sie sich von den verschiedenen Leistungsansprüchen, die in Gesetzestexten oder Bescheiden von Behörden stehen, irritiert? Wir haben einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengetragen.

Über die St. Elisabeth Caritassozialstation

Erfahren Sie mehr über unser Pflegeteam und darüber, was Pflege für uns bedeutet.

Grafik: Hände halten Herz Weitere Angebote im Überblick

Foto: Person legt einer Seniorin im Rollstuhl die Hände auf die Schultern

Kranken- und Altenpflege

Hilfe bei der Körperpflege, z. B. beim Waschen, Baden, Duschen, An- und Auskleiden.

Foto: Pflegekraft reicht einem Patienten eine Tablette

Behandlungspflege

nach ärztlicher Anordnung, z. B. Medikamentengabe, Anlegen von Verbänden und Kompressionsstrümpfen.

Foto: Hände werden schützend über vier Papierfiguren gehalten

Familienpflege

für die Überbrückung von Not- und Krisensituationen in Familien mit Kindern.

Foto: Eine Frau bügelt ein rotes Kleidungsstück

Hauswirtschaftliche Begleitung

z. B. Hilfe bei der Hausreinigung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufs-dienste, Begleitung zu Terminen.

Foto: Hausnotrufknopf um den Hals einer älteren Person

Hausnotruf

für die unkomplizierte und selbstständige
Anforderung von Hilfe im Notfall.

Foto: Seniorin und jüngere Frau sitzen auf dem Sofa und sehen sich an

Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Grafik: Zeigefinger zeigt auf Zahnräder

Haben Sie Fragen?

Wir sind Für Sie da – denn Pflege ist Vertrauenssache. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die ambulante Pflege jederzeit an uns.

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